Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Lieferverpflichtung

Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unseren Angeboten beigegebene Skizzen, Zeichnungen oder Muster sowie Angaben über Gewichte, Lieferung, Leistung und dgl. sind nur annähernd gültig. An den von uns übersandten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden und sind zurückzureichen, wenn der Auftrag an uns nicht erteilt wird.

2. Preise

Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung, Zoll und Versicherung. Sie gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

3. Zahlung

Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto unmittelbar an uns zu leisten.

4. Lieferung

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und nur als annährender Lieferzeitpunkt zu betrachten. Fälle von höherer Gewalt, Ausbleiben von Roh- und Hilfsstoffen und Verzögerungen in der Erzeugung, welche ohne unser Verschulden auftreten, können die Lieferzeit entsprechend verlängern oder uns von der Lieferverpflichtung entbinden. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so steht uns das Recht zu, die fertig gestellte Ware spätestens nach 12 Monaten zu liefern und zu berechnen, auch wenn der Abruf von Seiten des Bestellers noch nicht erfolgt ist. Sofern erteilte Aufträge aus irgendwelchen Gründen sistiert oder annulliert werden, so werden die im Fertigungsumlauf befindlichen Mengen zur Ablieferung gebracht und sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

5. Verpackung

Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Versand

Sofern die Art des Versandes nicht vorgeschrieben ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen möglichst auf billigstem Wege.

7. Gefahrenübertragung

Die Gefahr geht mit Abgang der Ware auf den Besteller auch im Falle frachtfreier Lieferung. Die Verpackung erfolgt sorgfältig und ausreichend, so dass für Bruch keine Haftung übernehmen können.

8. Zahlungsbedingungen

Die Berechnung erfolgt in Euro. Die Zahlungen sind innerhalb der festgesetzten Zahlungsfristen zu leisten. Bei einem Auftragswert über € 10.000,- sind unsere Sonderzahlungsbedingungen zu beachten. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung, Versteuerung und Einziehung trägt der Besteller. Bei verspäteter Zahlung ist uns die Berechnung von Verzugszinsen, die den z. Z, berechneten Bankzinsen entsprechen, vorbehalten, außerdem steht uns das Recht zu, die Weiterbelieferung einzustellen. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt, um einen Vergleich oder Konkurs zu eröffnen, wird unsere gesamte Forderung sofort fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Wohnsitz des Verkäufers. Für Streitigkeiten, auch Wechselklagen, gelten die für den Wohnsitz des Verkäufers zuständigen Gerichte ausdrücklich als vereinbart.

11. Mängelrügen

Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Ersatzlieferung geleistet bzw. Gutschrift erteilt, nachdem die fehlerhafte Ware hier eingegangen ist. Schadensersatzansprüche aller Art, die über den reinen Warenwert hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 8 Wochen nach Empfang der Ware, anzuzeigen.

12. Schutzrechte

Bei Lieferung nach Zeichnung oder Muster des Bestellers übernimmt derselbe die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden, das gilt auch, wenn die Entwicklung und Konstruktion von uns im Auftrag des Bestellers durchgeführt wurde.

13. Einschränkungen für den Wiederverkauf und Verwendung zu bestimmten Zwecken

Produkte des Verkäufers sind für den zivilen Gebrauch bestimmt. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Produkte mit der Absicht zu verwenden oder weiterzuverkaufen, sie in chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen einzusetzen, mit denen solche Waffen befördert werden können. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Produkte an solche Personen, Unternehmen oder anderweitige Organisationen zu verkaufen, von denen der Käufer die Kenntnis besitzt oder die Vermutung hegt, dass sie mit jedweden terroristischen Aktivitäten oder mit Betäubungsmitteln in Verbindung stehen. Die Produkte können gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen unterliegen, weswegen ein Verkauf an Länder/Käufer mit Ein-/Ausfuhrsperren mit Auflagen behaftet sein kann. Diese Auflagen sind bei einem Weiterverkauf der Produkte an solche Länder/Käufer zu beachten.

Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Produkte weiterzuverkaufen, so fern Bedenken oder Vermutungen darüber bestehen, dass die Produkte zu im obigen Absatz genannten Zwecken verwendet werden können. Erlangt der Käufer die Kenntnis oder vermutet er, dass die Bestimmungen in diesem Abschnitt verletzt worden sind, hat der Käufer den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen.

14. Gültigkeitsbedingungen

Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers oder andere mündliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag trotzdem verbindlich.